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  • Sohni Feuerwerk GmbH - Bogestraße 54-56, 53783 Eitorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB9453 SIEGBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Bogestraße 54-56
53783 Eitorf
Bogestraße 54-56, 53783 Eitorf DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
01.08.2006

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
1.305.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Siegburg
Ehemalige Namen
Weco Wunderstark GmbH

Sohni Feuerwerk GmbH Firmenbeschreibung

Sohni Feuerwerk GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB9453 SIEGBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 01.08.2006 registriert. Sohni Feuerwerk GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Weco Wunderstark GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Bogestraße 54-56 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 08.01.2020 Löschung
    • HRB *: Sohni Feuerwerk GmbH, Eitorf, Bogestraße *-*, * Eitorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 19.12.2019 Veränderung
      • HRB *: Sohni Feuerwerk GmbH, Eitorf, Bogestraße *-*, * Eitorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Weco Pyrotechnische Fabrik GmbH mit Sitz in Eitorf (Amtsgericht Siegburg, HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 28.07.2015 Veränderung
      • HRB *: Sohni Feuerwerk GmbH, Eitorf, Bogestraße *-*, * Eitorf. Geschäftsführer: Kahn, Thomas, Windeck-Stromberg, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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