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Samira Import GmbH - Bahnhofstraße 6, 48317 Drensteinfurt, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB8410 MÜNSTER
- Firmenstatus
- EINGETRAGEN
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Bahnhofstraße 6
- 48317 Drensteinfurt Bahnhofstraße 6, 48317 Drensteinfurt DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 13.05.1985
- Alter der Firma 1985-05-13 38 Jahre
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.566,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- aktuell
- Gericht
- DE/Münster
- Ehemalige Namen
- Wicky Geschenkartikel GmbH|Wicky Geschenkartikel GmbH|Wicky-Geschenkartikel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung
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Samira Import GmbH Firmenbeschreibung
- Samira Import GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB8410 MÜNSTER. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 13.05.1985 registriert. Samira Import GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Wicky Geschenkartikel GmbH|Wicky Geschenkartikel GmbH|Wicky-Geschenkartikel Gesellschaft mit beschraenkter Haftung ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Bahnhofstraße 6 erreicht werden.
Jetzt sichern Samira Import GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
Sie befinden sich hier: Samira Import Gmbh - Bahnhofstraße 6, 48317 Drensteinfurt, Deutschland
- 1985-05-13
- 0-2
- 3-5
- 6-20
- 21-50
- 51+
- Jahre
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 01.08.2018 Veränderung
- HRB *: Samira Import GmbH, Drensteinfurt, Bahnhofstraße *, * Drensteinfurt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Wicky GmbH Erlangen mit Sitz in Drensteinfurt (Amtsgericht Münster, HRB *) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Samira Import GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen
Amtliche Dokumente
Amtliche Dokumente direkt vom offiziellen Handelsregister
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2017-05-22 - Protokoll - Beschluss - Niederschrift vom 22.05.2017
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2017-06-13 - Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 13.06.2017
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