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Verwaltungsgesellschaft Schlosserei Michael Kunze mbH - Industriestraße 55, 22880 Wedel, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB8143PI PINNEBERG
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Industriestraße 55
- 22880 Wedel Industriestraße 55, 22880 Wedel DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 24.07.2009
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 25.000,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Pinneberg
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Verwaltungsgesellschaft Schlosserei Michael Kunze mbH Firmenbeschreibung
- Verwaltungsgesellschaft Schlosserei Michael Kunze mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB8143PI PINNEBERG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 24.07.2009 registriert. Die Firma kann schriftlich über Industriestraße 55 erreicht werden.
Jetzt sichern Verwaltungsgesellschaft Schlosserei Michael Kunze mbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 13.07.2022 Löschung
- HRB * PI: Verwaltungsgesellschaft Schlosserei Michael Kunze mbH, Industriestr. *, D-* Wedel. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Pulverbeschichtung Wedel GmbH mit Sitz in Wedel (Amtsgericht Pinneberg HRB * PI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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Verwaltungsgesellschaft Schlosserei Michael Kunze mbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen