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  • BiDi Exit UG (haftungsbeschränkt) - Badstraße 34, 95444 Bayreuth, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB6129 BAYREUTH
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Badstraße 34
95444 Bayreuth
Badstraße 34, 95444 Bayreuth DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
02.03.2015
Gelöscht am:
2018-04-16

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
5.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Bayreuth

BiDi Exit UG (haftungsbeschränkt) Firmenbeschreibung

BiDi Exit UG (haftungsbeschränkt) ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB6129 BAYREUTH. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 02.03.2015 registriert. Die Firma kann schriftlich über Badstraße 34 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 17.04.2018 Löschung
    • HRB *: BiDi Exit UG, Bayreuth, Badstraße *, * Bayreuth. Die Verschmelzung wurde am *.*.* in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen (Amtsgericht Charlottenburg HRB * B).
    • 30.03.2018 Veränderung
      • Veränderungen vom *.*.*
    • 15.12.2017 Berichtigung
      • HRB *: BiDi Exit UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth, Badstraße *, * Bayreuth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Paperdice Solutions GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin Charlottenburg ) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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