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  • M&H Holding GmbH - Im Oberfeld 23, 77797 Ohlsbach, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB480362 FREIBURG
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Im Oberfeld 23
77797 Ohlsbach
Im Oberfeld 23, 77797 Ohlsbach DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
15.11.2000
Alter der Firma
2000-11-15 23 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
125.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Freiburg

M&H Holding GmbH Firmenbeschreibung

M&H Holding GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB480362 FREIBURG. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 15.11.2000 registriert. Die Firma kann schriftlich über Im Oberfeld 23 erreicht werden.
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2000-11-15 23 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 27.07.2020 Veränderung
    • HRB *: M&H Holding GmbH, Ohlsbach, Im Oberfeld *, D-* Ohlsbach. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Möschle, Laura, Ohlsbach, **.*.*; Möschle, Melissa, Wiesbaden, **.*.*.
    • 25.08.2017 Berichtigung
      • HRB *: M&H Holding GmbH, Ohlsbach, Im Oberfeld *, * Ohlsbach. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "M&H *M Beteiligungen GmbH", Ohlsbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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