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  • Alpiq Anlagentechnik GmbH - Im Breitspiel 7, 69126 Heidelberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB337990 MANNHEIM
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Im Breitspiel 7
69126 Heidelberg
Im Breitspiel 7, 69126 Heidelberg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
12.07.2005
Gelöscht am:
2013-09-26

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Mannheim
Ehemalige Namen
GAH Anlagentechnik Heidelberg GmbH

Alpiq Anlagentechnik GmbH Firmenbeschreibung

Alpiq Anlagentechnik GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB337990 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 12.07.2005 registriert. Alpiq Anlagentechnik GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen GAH Anlagentechnik Heidelberg GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Im Breitspiel 7 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 27.09.2013 Löschung
    • Alpiq Anlagentechnik GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel *, * Heidelberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
    • 27.09.2013 Veränderung
      • Alpiq Anlagentechnik GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel *, * Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Kraftanlagen München GmbH", München (Amtsgericht München HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 05.07.2013 Veränderung
      • Alpiq Anlagentechnik GmbH, Heidelberg, Im Breitspiel *, * Heidelberg. Die Gesellschaft hat am *.*.* die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
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