• DE
  • DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH - Hardtstr. 18, 69124 Heidelberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB336318 MANNHEIM
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Hardtstr. 18, 69124 Heidelberg
Hardtstr. 18, 69124 Heidelberg DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Mannheim

DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH Firmenbeschreibung

DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB336318 MANNHEIM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Hardtstr. 18, 69124 Heidelberg erreicht werden.
Mehr Information

Jetzt sichern DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug

Sie befinden sich hier: Dalco Verwaltungs- Und Beteiligungs Gmbh - Hardtstr. 18, 69124 Heidelberg, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 12.08.2011 Löschung
    • DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Heidelberg, Hardtstr. *, * Heidelberg. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am *.*.* erfolgt. Gemäß § * Abs. * UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
    • 15.07.2011 Veränderung
      • DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Heidelberg, Hardtstr. *, * Heidelberg. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Deutscher Fachverlag Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
  • Jetzt Zugang freischalten und alle Details sehen

    Haben Sie gewusst? kompany stellt Ihnen amtliche & offizielle Dokumente zu DALCO Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH aus Handelsregister und Firmenbuch im Original zur Verfügung. Das garantieren wir.

    In den Warenkorb
     

    Handelsregisterauszug

    Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens

    In den Warenkorb
     

    Liste der Gesellschafter

    Angaben zu den Eigentumsverhältnissen

    In den Warenkorb
     

    Gesellschaftsvertrag

    Gründungsdokumente

    In den Warenkorb
     

    Jahresabschluss

    Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr

    In den Warenkorb
     

    Chronologischer Auszug

    Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen

    expand_less