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Werner Röhrich GmbH - Wittland 8, 24109 Kiel, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB3125KI KIEL
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Wittland 8
- 24109 Kiel Wittland 8, 24109 Kiel DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 20.12.1990
- Gelöscht am:
- 2006-09-05
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 100.000,00 DM
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- gelöscht
- Gericht
- DE/Kiel
- Ehemalige Namen
- Roebi Roehrich GmbH|Roebi Roehrich GmbH
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Werner Röhrich GmbH Firmenbeschreibung
- Werner Röhrich GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB3125KI KIEL. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 20.12.1990 registriert. Werner Röhrich GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Roebi Roehrich GmbH|Roebi Roehrich GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Wittland 8 erreicht werden.
Jetzt sichern Werner Röhrich GmbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 07.09.2006 Löschung
- Werner Röhrich GmbH, Kiel(Wittland *). Die Gesellschaft ist gemäß §§ * ff UmwG auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* im Wege der Aufnahme mit dem Vermögen des Alleingesellschafters Werner Röhrich verschmolzen. Die Verschmelzung ist nach § * Abs. * UmwG mit dieser Eintragung wirksam; die Gesellschaft ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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Werner Röhrich GmbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen