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  • Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH - Zum Antoniusheim 4, 33181 Bad Wünnenberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB2943 PADERBORN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Zum Antoniusheim 4
33181 Bad Wünnenberg
Zum Antoniusheim 4, 33181 Bad Wünnenberg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
16.05.1997
Gelöscht am:
-

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
50.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Paderborn

Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH Firmenbeschreibung

Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB2943 PADERBORN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 16.05.1997 registriert. Die Firma kann schriftlich über Zum Antoniusheim 4 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Gesellschaft Für Schlaganfall- Und Gesundheitsforschung Mbh - Zum Antoniusheim 4, 33181 Bad Wünnenberg, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 22.10.2019 Löschung
    • HRB *: Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH, Wünnenberg, Zum Antoniusheim *, * Bad Wünnenberg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 09.10.2019 Veränderung
      • HRB *: Gesellschaft für Schlaganfall- und Gesundheitsforschung mbH, Wünnenberg, Zum Antoniusheim *, * Bad Wünnenberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Aatalklinik Wünnenberg GmbH mit Sitz in Bad Wünnenberg (Amtsgericht Paderborn HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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