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  • HG Immobilien-Service GmbH - Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB2854 SIEGBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid DE

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Siegburg

HG Immobilien-Service GmbH Firmenbeschreibung

HG Immobilien-Service GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB2854 SIEGBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Hg Immobilien-Service Gmbh - Walnußweg 12, 53819 Neunkirchen-Seelscheid, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 06.09.2010 Löschung
    • HG Immobilien-Service GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Walnußweg *, * Neunkirchen-Seelscheid. Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Siegburg HRA *) am *.*.* wirksam geworden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen.
    • 30.08.2010 Veränderung
      • HG Immobilien-Service GmbH, Neunkirchen-Seelscheid, Walnußweg *, * Neunkirchen-Seelscheid. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin Marion Tietze übertragen. Diese führt das Unternehmen als Einzelunternehmen unter der Firma "HG Immobilien-Service e.K" mit Niederlassung in Neunkirchen-Seelscheid (Amtsgericht Siegburg * AR */*) weiter. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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