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  • HUB-Invest Verwaltungs-GmbH - Josef-Beyerle-Straße 7, 71263 Weil der Stadt, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB253325 STUTTGART
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Josef-Beyerle-Straße 7
71263 Weil der Stadt
Josef-Beyerle-Straße 7, 71263 Weil der Stadt DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
09.02.1978
Alter der Firma
1978-02-09 46 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
55.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Stuttgart
Ehemalige Namen
Herkommer & Bangerter-Verwaltung GmbH

HUB-Invest Verwaltungs-GmbH Firmenbeschreibung

HUB-Invest Verwaltungs-GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB253325 STUTTGART. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 09.02.1978 registriert. HUB-Invest Verwaltungs-GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Herkommer & Bangerter-Verwaltung GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Josef-Beyerle-Straße 7 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Hub-Invest Verwaltungs-Gmbh - Josef-Beyerle-Straße 7, 71263 Weil der Stadt, Deutschland

1978-02-09 46 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 03.09.2012 Veränderung
    • HUB-Invest Verwaltungs-GmbH, Weil der Stadt, Josef-Beyerle-Straße *, * Weil der Stadt. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HUB Management-Verwaltungs GmbH", Weil der Stadt (Amtsgericht Stuttgart HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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