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  • Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH - Bremen, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB22312 BREMEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Bremen
Bremen DE

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Bremen

Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH Firmenbeschreibung

Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB22312 BREMEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Bremen erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 23.04.2015 Löschung
    • HRB * HB: Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH, Bremen, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Bockenheimer Landstraße *-*, * Frankfurt/Main. Die Verschmelzung ist mit der am *.*.* erfolgten Eintragung (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB *) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
    • 10.04.2015 Veränderung
      • HRB * HB: Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH, Bremen, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Bockenheimer Landstraße *-*, * Frankfurt/Main. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Lincoln Achte Deutsche Grundstücksgesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
    • 14.01.2014 Veränderung
      • HRB * HB: Erste Grundstücksverwaltungsgesellschaft Moorfleet mbH, Bremen, c/o Waypoint Real Estate GmbH, Bockenheimer Landstraße *-*, * Frankfurt/Main. Geschäftsanschrift: c/o Waypoint Real Estate GmbH, Bockenheimer Landstraße *-*, * Frankfurt/Main; Nicht mehr Geschäftsführer: *. Huse, Alyssa; Geschäftsführer: *. Heinemann, Henning, **.*.*, Ober-Mörlen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
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