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  • Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH - Freistuhl 4, 44137 Dortmund, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB21572 DORTMUND
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Freistuhl 4
44137 Dortmund
Freistuhl 4, 44137 Dortmund DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
30.10.2008
Gelöscht am:
2017-04-27

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
36.400,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Dortmund
Ehemalige Namen
Sparkassendienste Westfalen GmbH

Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH Firmenbeschreibung

Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB21572 DORTMUND. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 30.10.2008 registriert. Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Sparkassendienste Westfalen GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Freistuhl 4 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 27.04.2017 Veränderung
    • HRB *: Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH, Dortmund, Freistuhl *, * Dortmund. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden DSGF Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 20.04.2017 Berichtigung
      • HRB *: Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH, Dortmund, Freistuhl *, * Dortmund. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der DSGF Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB *) durch Aufnahme verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 01.02.2017 Berichtigung
      • HRB *: Deutsche Servicegesellschaft für Finanzdienstleister Westfalen mbH, Dortmund, Freistuhl *, * Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Kroll, Gabriele, Kamen, **.*.*. Prokura erloschen: Dolata, Frank, Hattingen, **.*.*.
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