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  • Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH - Suitbertusstraße 85-87, 40223 Düsseldorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB21437 DÜSSELDORF
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Suitbertusstraße 85-87, 40223 Düsseldorf
Suitbertusstraße 85-87, 40223 Düsseldorf DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Düsseldorf

Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH Firmenbeschreibung

Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB21437 DÜSSELDORF. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Suitbertusstraße 85-87, 40223 Düsseldorf erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Guett-Dern Fachbetrieb Für Sicherheit Gmbh - Suitbertusstraße 85-87, 40223 Düsseldorf, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 05.10.2010 Löschung
    • Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH, Düsseldorf, Suitbertusstraße *-*, * Düsseldorf. Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH am *.*.* eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § * Abs. * S. * UmwG.
    • 31.08.2010 Veränderung
      • Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH, Düsseldorf, Suitbertusstraße *-*, * Düsseldorf. Gemäß § * EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Suitbertusstraße *-*, * Düsseldorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Guett-Dern Fachbetrieb für Sicherheit GmbH mit Sitz in Köln (AG Köln HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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