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  • Wavelength GmbH - Am Emsdeich 26, 26789 Leer, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB201383 AURICH
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Am Emsdeich 26
26789 Leer
Am Emsdeich 26, 26789 Leer DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
28.12.2009
Gelöscht am:
2016-03-03

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Aurich
Ehemalige Namen
Wavelength GmbH

Wavelength GmbH Firmenbeschreibung

Wavelength GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB201383 AURICH. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 28.12.2009 registriert. Die Firma kann schriftlich über Am Emsdeich 26 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 03.03.2016 Löschung
    • HRB *: Wavelength GmbH, Leer, Am Emsdeich *, * Leer. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Domus Adeo GmbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
    • 17.09.2015 Veränderung
      • HRB *:Wavelength GmbH, Leer, Am Emsdeich *, * Leer.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplanes vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Domus Adeo GmbH mit Sitz in Schiefling am Wörthersee/Österreich (Firmenbuch des Handelsgerichts Klagenfurt, Nr. FN * z) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
    • 06.07.2015 Veränderung
      • HRB *:Wavelength GmbH, Leer, Am Emsdeich *, * Leer.Beim Handelsregister ist ein Verschmelzungsvertrag vom *.*.* eingereicht worden. Danach soll die Wavelength GmbH mit Sitz in Leer (Deutschland) (Amtsgericht Aurich, HRB *) als übertragender Rechtsträger mit der Domus Adeo GmbH mit Sitz in Schiefling am See (Österreich) (Landes- als Handelsgericht Klagenfurt, Firmenbuch-Nummer * z) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden. Rechte von Gläubigern der beteiligten Gesellschaften sind in Deutschland bis zur Verschmelzung bei der Wavelength GmbH, Emsdeich *, * Leer, mit einfacher Post anzumelden. In Österreich, nach erfolgter Verschmelzung nur dort, mit einfacher Post bei der Domus Adeo GmbH, Farrendorfer Straße *, * Schiefling am Wörthersee (Österreich). Bis zur Verschmelzung ist die Anmeldung bei einer der genannten Adressen ausreichend. Etwaige Gläubiger der Wavelength GmbH werden darauf hingewiesen, dass die übernehmende Gesellschaft dem österreichischen Recht unterliegt. Sie können Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie innerhalb zweier Monate, nachdem der Verschmelzungsplan bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Realisierung ihrer Forderung gefährdet sei. Ein Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern jedoch nur hinsichtlich von Forderungen zu, die vor oder bis zu * Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans entstanden sind. Auskünfte über Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger werden kostenlos erteilt. Minderheitsgesellschafter sind nicht existent. Entsprechend sind Angaben zu den Modalitäten über die Ausübung von Rechten der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Rechtsträger entbehrlich.
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