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  • T R E U R A G Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft - Carl-Zeiss-Str. 53, 55129 Mainz, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB1665 MAINZ
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Carl-Zeiss-Str. 53
55129 Mainz
Carl-Zeiss-Str. 53, 55129 Mainz DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Aktiengesellschaft
Gründungsdatum
03.10.1978
Gelöscht am:
-
Alter der Firma
1978-10-03 45 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
100.000,00 DEM

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Mainz
UID/USt-ID-Nummer
DE149062615
Webseite
https://www.treurag.de
E-Mail-Adresse
info@treurag.de
Telefon
+49 6131286380
Telefax
+49 61312863820

T R E U R A G Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Firmenbeschreibung

T R E U R A G Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ist eine in Deutschland als Aktiengesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB1665 MAINZ. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 03.10.1978 registriert. Die Firma kann schriftlich über Carl-Zeiss-Str. 53 telefonisch über +49 6131286380 über die E-Mail-Adresse info@treurag.de über die Fax-Nummer +49 61312863820 online über https://www.treurag.de erreicht werden.
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1978-10-03 45 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 18.11.2020 Veränderung
    • HRB *: TREURAG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Mainz/Rhein, Carl-Zeiss-Str. *, D- * Mainz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* mit der Nomos Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB *) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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