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  • Brauerei Becker GmbH - Karlsbergstraße 62, 66424 Homburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB13071 SAARBRÜCKEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Karlsbergstraße 62
66424 Homburg
Karlsbergstraße 62, 66424 Homburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
15.07.2002
Gelöscht am:
2016-03-17

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
500.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Saarbrücken
Ehemalige Namen
Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft| Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Brauerei Becker GmbH Firmenbeschreibung

Brauerei Becker GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB13071 SAARBRÜCKEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 15.07.2002 registriert. Brauerei Becker GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft| Brauerei Becker - GmbH & Co Kommanditgesellschaft ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Karlsbergstraße 62 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 17.03.2016 Veränderung
    • HRB *: Brauerei Becker GmbH, Homburg, Karlsbergstraße *, * Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Karlsberg Brauerei GmbH (HRB *) wurde am *.*.* im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * Satz * UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB *) am *.*.* abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung zum *.*.* beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § * des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 17.03.2016 Löschung
      • HRB *: Brauerei Becker GmbH, Homburg, Karlsbergstraße *, * Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung durch Aufnahme mit der Karlsberg Brauerei GmbH (HRB *) wurde am *.*.* im Handelsregister des Sitzes der übernehmenden Gesellschaft eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * Satz * UmwG. Der Rechtsträger ist erloschen. Der mit der Karlsberg Brauerei GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB *) am *.*.* abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch die Verschmelzung zum *.*.* beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § * des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 17.03.2016 Löschung
      • Löschung · Verschmelzung: Amtsgericht Homburg HRB *
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