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  • NewCo Braun GmbH - Gottlieb-Keim-Straße 53, 95448 Bayreuth, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB128083 HAMBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Gottlieb-Keim-Straße 53
95448 Bayreuth
Gottlieb-Keim-Straße 53, 95448 Bayreuth DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
04.07.2013
Gelöscht am:
2017-03-13

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
29.410,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Hamburg

NewCo Braun GmbH Firmenbeschreibung

NewCo Braun GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB128083 HAMBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 04.07.2013 registriert. Die Firma kann schriftlich über Gottlieb-Keim-Straße 53 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 13.03.2017 Berichtigung
    • HRB *: NewCo Braun GmbH, Hamburg, Gottlieb-Keim-Straße *, * Bayreuth. Neuer Sitz: Bayreuth. Der Sitz ist nach Bayreuth (jetzt Amtsgericht Bayreuth, HRB *) verlegt.
    • 07.12.2015 Veränderung
      • HRB *: NewCo Braun GmbH, Hamburg, Gottlieb-Keim-Straße *, * Bayreuth. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen, insbesondere in § * (Stammkapital und Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals durch Sacheinlage um *.*,* EUR auf *.*,* EUR. *.*,* EUR.
    • 15.08.2014 Veränderung
      • HRB *:NewCo Braun GmbH, Hamburg, Gottlieb-Keim-Straße *, * Bayreuth.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Auctus fünfunddreißigste Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in München (Amtsgericht München HRB *) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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