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  • HPG Immobilien Invest GmbH - Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB10897 ROSTOCK
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg
Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
06.05.2008
Gelöscht am:
2017-03-29

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
250.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Rostock
Ehemalige Namen
Deutsche Immobilien 22. Verwaltungsgesellschaft mbH

HPG Immobilien Invest GmbH Firmenbeschreibung

HPG Immobilien Invest GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB10897 ROSTOCK. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 06.05.2008 registriert. HPG Immobilien Invest GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Deutsche Immobilien 22. Verwaltungsgesellschaft mbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Am Kaiserkai 69 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Hpg Immobilien Invest Gmbh - Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 29.03.2017 Veränderung
    • HRB *: DSR Immobilien Invest GmbH, Rostock, Lange Straße *a, * Rostock. Firma geändert, nun: HPG Immobilien Invest GmbH. Sitz verlegt, nun: Hamburg. Änderung der Geschäftsanschrift: Am Kaiserkai *, * Hamburg. Der Sitz ist von Rostock nach Hamburg (jetzt Amtsgericht Hamburg HRB *) verlegt.
    • 24.02.2017 Berichtigung
      • HRB *: DSR Immobilien Invest GmbH, Rostock, Lange Straße *a, * Rostock. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der DSR Immobilien Invest *. Verwaltung GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB *) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 10.01.2017 Berichtigung
      • HRB *: DSR Immobilien Invest GmbH, Rostock, Lange Straße *a, * Rostock. Der mit der Deutsche Immobilien AG, Rostock (Amtsgericht Rostock HRB *), durch formwechselnde Umwandlung, nunmehr DSR Immobilien GmbH (Amtsgericht Rostock HRB *), am *.*.* abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist zum *.*.* aufgehoben. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § * HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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