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  • Averbeck Bau GmbH & Co. KG - Brock 1a, 48346 Ostbevern, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA9887 MÜNSTER
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Brock 1a
48346 Ostbevern
Brock 1a, 48346 Ostbevern DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
20.08.2014
Alter der Firma
2014-08-20 9 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
- EUR

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Münster

Averbeck Bau GmbH & Co. KG Firmenbeschreibung

Averbeck Bau GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA9887 MÜNSTER. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 20.08.2014 registriert. Die Firma kann schriftlich über Brock 1A erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Averbeck Bau Gmbh & Co. Kg - Brock 1a, 48346 Ostbevern, Deutschland

2014-08-20 9 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 25.09.2019 Veränderung
    • HRA *: Averbeck Bau GmbH & Co. KG, Ostbevern, Brock *a, * Ostbevern. Nach Änderung der Firma Persönlich haftender Gesellschafter: Averbeck Verwaltungsgesellschaft mbH, Ostbevern (Amtsgericht Münster HRB *), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
    • 30.03.2015 Veränderung
      • HRA *: Averbeck Bau GmbH & Co. KG, Ostbevern, Brock *a, * Ostbevern. Einzelprokura: Redbrake, Norbert, Ostbevern, **.*.*.
    • 02.12.2014 Veränderung
      • HRA *: Averbeck Bau GmbH & Co. KG, Ostbevern, Brock *a, * Ostbevern. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am *.*.* wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigerin der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Ansprch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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