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  • SINKO GmbH & Co. KG - Heinsberg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA5242 AACHEN
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Heinsberg
Heinsberg DE

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Aachen

SINKO GmbH & Co. KG Firmenbeschreibung

SINKO GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA5242 AACHEN. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Heinsberg erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 25.11.2011 Veränderung
    • SINKO GmbH & Co. KG, Heinsberg (Krefelder Str. *, * Erkelenz). Rechtsanwalt Werner Krings, Markt *, * Heinberg wird zum Nachtragsliquidator der Gesellschaft bestellt mit dem Wirkungskreis Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Heinsberg von Dremmen unter Blatt Nr. * *, Abteilung II Nr. * und * eingetragenen beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg *, * Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Aachen, *.*.*, Haselmann, Rechtspfleger
    • 12.08.2011 Veränderung
      • SINKO GmbH & Co. KG, Heinsberg (Krefelder Str. *, * Erkelenz).Rechtsanwalt Peter Noll, Beller Str. *, * Mönchengladbach wird zum Nachtragsliquidator der Gesellschaft bestellt mit dem Wirkungskreis Löschung der im Grundbuch des Amtsgerichts Erkelenz von Erkelenz unter Blatt Nr. *, Abteilung II Nr. * eingetragenen beschränkten persönlichenDienstbarkeit. Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg *, * Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Beschwerde muss spätestens innerhalb eines Monats nach der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses. Die Bekanntgabe ist entweder durch Zustellung oder am dritten Tage nach Aufgabe zur Post bewirkt. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.Aachen, *.*.*Gordalla Rechtspfleger
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