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  • Schlüterstraße 27/28 KG EHS GmbH & Co. - Ebersstr. 61, 10827 Berlin, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA18254 BERLIN (CHARLOTTENBURG)
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Ebersstr. 61
10827 Berlin
Ebersstr. 61, 10827 Berlin DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
27.05.1980
Gelöscht am:
2017-08-29

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/BERLIN (CHARLOTTENBURG)
Ehemalige Namen
Schlüterstraße 27/28 KG Harald Schultz GmbH & Co.

Schlüterstraße 27/28 KG EHS GmbH & Co. Firmenbeschreibung

Schlüterstraße 27/28 KG EHS GmbH & Co. ist eine in Deutschland als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA18254 BERLIN (CHARLOTTENBURG). Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 27.05.1980 registriert. Schlüterstraße 27/28 KG EHS GmbH & Co. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Schlüterstraße 27/28 KG Harald Schultz GmbH & Co. ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Ebersstr. 61 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 30.08.2017 Berichtigung
    • HRA * B: Schlüterstraße */* KG EHS GmbH & Co., Berlin, Ebersstr. *, * Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die EHS GmbH & Co. Holding KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA * B) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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