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  • A. M. Asset & Managementberatung e. K. - Kiebitzweg 17, 44534 Lünen, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA17570 DORTMUND
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Kiebitzweg 17
44534 Lünen
Kiebitzweg 17, 44534 Lünen DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelkaufmann
Gründungsdatum
11.09.2012
Gelöscht am:
2013-01-15

Landes-Besonderheiten

Gericht
DE/Dortmund
Ehemalige Namen
A. M. Asset & Managementberatung e. K.

A. M. Asset & Managementberatung e. K. Firmenbeschreibung

A. M. Asset & Managementberatung e. K. ist eine in Deutschland als Einzelkaufmann registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA17570 DORTMUND. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 11.09.2012 registriert. A. M. Asset & Managementberatung e. K. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen A. M. Asset & Managementberatung e. K. ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Kiebitzweg 17 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: A. M. Asset & Managementberatung E. K. - Kiebitzweg 17, 44534 Lünen, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 18.01.2013 Löschung
    • A. M. Asset & Managementberatung e. K., Lünen, Kiebitzweg *, * Lünen. Die Firma ist erloschen.
    • 12.09.2012 Neueintragung
      • A. M. Asset & Managementberatung e. K., Lünen, Kiebitzweg *, * Lünen. (die Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Personal- und Managmentberatung, sowie das Halten und Verwalten eigener Beteiligungen). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Kiebitzweg *, * Lünen. Inhaber: Meier, Andreas, Lünen, **.*.*. Der Inhaber hat als Alleinaktionär das Vermögen der A. M. Asset & Managementberatungs AG mit Sitz in Lünen (Amtsgericht Dortmund, HRB *) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung vom *.*.* als Ganzes übernommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Rechtsrägers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ *, * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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