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  • ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft - Habsburgerring 2, 50674 Köln, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA12403 KÖLN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Habsburgerring 2
50674 Köln
Habsburgerring 2, 50674 Köln DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
03.04.2002
Alter der Firma
2002-04-03 22 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
- EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Köln

ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft Firmenbeschreibung

ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ist eine in Deutschland als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA12403 KÖLN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 03.04.2002 registriert. Die Firma kann schriftlich über Habsburgerring 2 erreicht werden.
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2002-04-03 22 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 13.04.2015 Veränderung
    • HRA *: ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln, Hohenstaufenring *-*, * Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Habsburgerring *, * Köln.
    • 13.10.2014 Veränderung
      • HRA *:ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln, Hohenstaufenring *-*, * Köln.Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Flatin, Jean-Christophe, Nîmes/ Frankreich, **.*.*. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Moutault, Loic, Singapur / Singapur, **.*.*, von der Vertretung ausgeschlossen.
    • 16.05.2014 Veränderung
      • HRA *:ROYAL CANIN Tiernahrung GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln, Hohenstaufenring *-*, * Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der "SAVIDAN" ZOO-BEDARF GmbH mit Sitz in Köln (Amtgericht Köln, HRB *) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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