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Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG - Feldstr., 3, 24568, Kaltenkirchen, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRA1076BB KIEL
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Feldstr.
- 3
- 24568
- Kaltenkirchen Feldstr., 3, 24568, Kaltenkirchen DE
Landes-Besonderheiten
- Gericht
- DE/Kiel
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Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG Firmenbeschreibung
- Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG ist eine in Deutschland registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA1076BB KIEL. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma kann schriftlich über Feldstr. erreicht werden.
Jetzt sichern Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 13.02.2018 Berichtigung
- HRA * BB: Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG, Kaltenkirchen, Feldstraße *, * Kaltenkirchen. Persönlich haftender Gesellschafter: *. Fock Bau- und Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel, HRB * BB); Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: *. Henry Fock GmbH; Prokura: Nicht mehr Prokurist: *. Milkau, Michael; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Rudolf Fock GmbH & Co. KG mit Sitz in Kaltenkirchen (Amtsgericht Kiel, HRA * BB) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Henry Fock Baustoffe GmbH & Co. KG
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen