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  • Raiffeisenbank eG - Markt 75, 25746 Heide, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
GnR65ME PINNEBERG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Markt 75
25746 Heide
Markt 75, 25746 Heide DE

Firmendetails

Geschäftszweig
eingetragene Genossenschaft
Gründungsdatum
25.02.1921
Gelöscht am:
2017-10-06

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
Die Nachschusspflicht

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Pinneberg
Rechtsträger-Kennung (LEI)
529900YEO6V3EDXRII72

Raiffeisenbank eG Firmenbeschreibung

Raiffeisenbank eG ist eine in Deutschland als eingetragene Genossenschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. GnR65ME PINNEBERG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 25.02.1921 registriert. Die Firma kann schriftlich über Markt 75 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 09.10.2017 Berichtigung
    • GnR * ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt *, * Heide). Die Verschmelzung ist mit der am *.*.* erfolgten Eintragung (Amtsgericht Flensburg, GnR * HU) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
    • 15.09.2017 Berichtigung
      • GnR * ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt *, * Heide). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Zustimmungsbeschlüsse der Vertreterversammlung der übertragenden Genossenschaft vom *.*.* sowie der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom *.*.* durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Husumer Volksbank eG mit Sitz in Husum ( Amtsgericht Flensburg GnR * HU) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
    • 01.08.2016 Berichtigung
      • GnR * ME: Raiffeisenbank eG, Heide (Markt *, * Heide). Gegenstand der Firma: Die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, insbesondere a) die Pflege des Spargedankens, vor allem durch Annahme von Spareinlagen; b) die Annahme von sonstigen Einlagen; c) die Gewährung von Krediten aller Art; d) die Ubernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften; e) die Durchführung des Zahlungsverkehrs; f) die Durchführung des Auslandsgeschäfts einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten; g) die Vermögensberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung; h) der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten; i) die Vermittlung oder der Verkauf von Baufinanzierungen, Immobilien, Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. j) der Erwerb sowie gegebenenfalls die Erschließung, die Bebauung, die Belastung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Rechtsform: Die Satzung ist am *.*.* geändert in § *(Zweck und Gegenstand) und § *c(Wahlturnus und Zahl der Vertreter).
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