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  • HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. - Lindenberggasse 22, 2540, Bad Vöslau, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
58315h
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Lindenberggasse 22
2540
Bad Vöslau
Lindenberggasse 22, 2540, Bad Vöslau AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wiener Neustadt
Ehemalige Namen
CHEN Hong-Zu Fritz Gesellschaft m.b.H.

HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. Firmenbeschreibung

HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 58315 h. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen CHEN Hong-Zu Fritz Gesellschaft m.b.H. ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Lindenberggasse 22 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 17.09.2009 Veränderung
    • *. LG Wiener Neustadt (*), Änderung   Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *h Firmenbuchsache: HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. Lindenberggasse * * Bad Vöslau Text: GF: (F) Magdalena Hauck ( *.*.* ), gelöscht; (G) Wolfgang Willner ( *.*.* ), vertritt seit *.*.* selbständig; (J) Josef Willner ( *.*.* ), vertritt seit *.*.* selbständig; PR: (D) Gerhard Hauck ( *.*.* ), gelöscht; Gericht: LG Wiener Neustadt eingetragen am *.*.*
    • 09.09.2009 Veränderung
      • *. LG Wiener Neustadt (*), Änderung   Bekannt gemacht am *. September * Firmenbuchnummer: FN *h Firmenbuchsache: HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. Lindenberggasse * * Bad Vöslau Text: PR: (E) Christine Artmäuer ( *.*.* ), gelöscht; Gericht: LG Wiener Neustadt eingetragen am *.*.*
    • 29.08.2009 Veränderung
      •   LG Wiener Neustadt (*), Aktenzeichen * S */*t Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. August * Firmenbuchnummer: FN *h Schuldner: HAUCK KFZ-Reparatur Ges.m.b.H. Lindberggasse * * Bad Vöslau FN *h vertreten durch: Kosch & Parnter RA Niederlassung Wien Stubenring * * Wien Masseverwalter: Dr. Alexander KNOTEK Rechtsanwalt Pergerstraße * * Baden Tel.: */*-*, Fax: */*-* E-Mail: info@avia-law.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. September * Text: Die Kanzlei Kosch & Partner, Niederlassung Wien, Stubenring *, * Wien gibt die Auflösung des Vertretungsverhältnisses zur Gemeinschuldnerin bekannt. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. September * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer * Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Die Massegläubiger werden voll befriedigt, Konkursgläubiger erhalten eine Quote von ca *,* %. Die Tagsatzung dient auch zur Prüfung allenfalls noch angemeldeter nicht geprüfter Forderungen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Juli * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. September * Text: Der Masseverwalter hat am *.*. * mitgeteilt, dass ein weiterer Betrag in der Höhe von EUR *,* an die Gläubiger zur Verteilung gelangt. Mit der Bekanntgabe legte er einen Nachtragsverteilungsentwurf gem. § * IO vor. Nach dieser Bestimmung werden Gläubiger die weniger als EUR *,-- erhalten würden in der Nachtragsverteilung nicht berücksichtigt, die übrigen Gläubiger erhalten auf ihre offene Forderung eine weitere Quote von *,* %. In den Verteilungsentwurf kann binnen * Wochen Einsicht genommen und gegen diesen Widerspruch erhoben werden. Im Falle der Nichtäußerung wird der Verteilungsentwurf antragsgemäß gerichtlich genehmigt. Beschluss vom *. September *
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