• AT
  • ARV Ackerl & Geiger OHG - Hirschstettnerstraße 79, 1220, Wien, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
29419p
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Hirschstettnerstraße 79
1220
Wien
Hirschstettnerstraße 79, 1220, Wien AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Offene Gesellschaft
Gründungsdatum
1988
Alter der Firma
1988-01-01 36 Jahre

Landes-Besonderheiten

Gericht
Handelsgericht Wien
Telefon
01 280 40 21-0

ARV Ackerl & Geiger OHG Firmenbeschreibung

ARV Ackerl & Geiger OHG ist eine in Österreich als Offene Gesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 29419 p. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 1988 registriert. Die Firma kann schriftlich über Hirschstettnerstraße 79 telefonisch über 01 280 40 21-0 erreicht werden.
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1988-01-01 36 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 15.12.2004 Veränderung
    •   Handelsgericht Wien, * S */*h   *.*.* *:*         Handelsgericht Wien (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: ARV Ackerl & Geiger OHG Hirschstettnerstraße * * Wien FN *p Masseverwalter: Dr. Klemens Dallinger Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * * E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.STock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Juli *      
    • 15.12.2004 Veränderung
      •   Handelsgericht Wien, * S */*h   *.*.* *:*         Handelsgericht Wien (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: ARV Ackerl & Geiger OHG Hirschstettnerstraße * * Wien FN *p Masseverwalter: Dr. Klemens Dallinger Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * * E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.STock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. August * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: *. Die Konkursgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote von * %, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote von * % einschließlich der noch offenen Masseforderungen, insbesondere der Forderungen des IAF und der Verfahrenskosten, zahlbar binnen * Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor Rechtskraft der Konkursaufhebung, wobei das Erfordernis hiefür bis *. September * bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Masseverwalter zu erlegen ist; b) weitere * Raten zu je * %, fällig binnen *, * und * Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches. Zahlungsverzug: * Tage: absolutes Wiederaufleben der Forderungen bei Zahlungsverzug. *. Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. *. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Auch wenn die Forderung nur vom Schuldner, dem die Eigenverwaltung entzogen wurde, bestritten worden ist, kommt eine Sicherstellung in Betracht. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der Quote/letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei den, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken. *. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Rechnungslegungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Rechnungslegungstagsatzung   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Die Eintragung vom *.*.* wird berichtigt, dass sie zu lauten hat wie folgt: Rechnungslegungstagsatzung am *.November *, *.* Uhr, Zimmer *, *.Stock   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am *.*.* angenommenen Zwangsausgleichs aufgehoben.   Beschluss vom *. November *      
    • 15.12.2004 Veränderung
      •   Handelsgericht Wien, * S */*h   *.*.* *:*         Handelsgericht Wien (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: ARV Ackerl & Geiger OHG Hirschstettnerstraße * * Wien FN *p Masseverwalter: Dr. Klemens Dallinger Rechtsanwalt Schulerstraße * * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * * E-Mail: dallinger@anwaltsteam.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.STock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Juni * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zimmer *, *.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Zwangsausgleich: Der Zwangsausgleich wurde angenommen.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. August * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: *. Die Konkursgläubiger erhalten zur vollständigen Befriedigung ihrer angemeldeten und festgestellten Forderungen eine Quote von * %, zahlbar wie folgt: a) eine Barquote von * % einschließlich der noch offenen Masseforderungen, insbesondere der Forderungen des IAF und der Verfahrenskosten, zahlbar binnen * Tagen nach Rechtskraft der Bestätigung des Zwangsausgleiches, nicht jedoch vor Rechtskraft der Konkursaufhebung, wobei das Erfordernis hiefür bis *. September * bei sonstiger Versagung der Bestätigung beim Masseverwalter zu erlegen ist; b) weitere * Raten zu je * %, fällig binnen *, * und * Monaten ab Annahme des Zwangsausgleiches. Zahlungsverzug: * Tage: absolutes Wiederaufleben der Forderungen bei Zahlungsverzug. *. Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner des Schuldners sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. *. Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Auch wenn die Forderung nur vom Schuldner, dem die Eigenverwaltung entzogen wurde, bestritten worden ist, kommt eine Sicherstellung in Betracht. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der Quote/letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei den, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken. *. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, andernfalls sicherzustellen.   Beschluss vom *. August *      
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