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  • GRUND & IMMO GMBH in Liquidation - Hamerlingstr. 27, 4020, Linz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
293729f
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Hamerlingstr. 27
4020
Linz
Hamerlingstr. 27, 4020, Linz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2007

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
Mit firma gelöscht durch VNR
Gericht
Landesgericht Linz
Ehemalige Namen
GRUND & IMMO GMBH
Identnummer
8051801
Telefon
07244 20 24 44

GRUND & IMMO GMBH in Liquidation Firmenbeschreibung

GRUND & IMMO GMBH in Liquidation ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 293729 f. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2007 registriert. GRUND & IMMO GMBH in Liquidation hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen GRUND & IMMO GMBH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Hamerlingstr. 27 telefonisch über 07244 20 24 44 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Grund & Immo Gmbh In Liquidation - Hamerlingstr. 27, 4020, Linz, Österreich

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 06.11.2013 Veränderung
    • *. LG Linz (*), Löschung Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: *f Firmenbuchsache: GRUND & IMMO GMBH in Liquidation Hamerlingstr. * * Linz Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG; Gericht: LG Linz eingetragen am *.*.*
    • 22.05.2009 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*v Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: GRUND & IMMO GMBH Hamerlingstraße * * Linz FN *f Immobilienentwicklung Masseverwalter: Dr. Thomas Zeitler Rechtsanwalt Huemerstraße * * Linz Tel.: *-*-*, Fax: *-*-* E-Mail: insolvenz@bzp.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband, * Linz, Humboldtstraße * Kreditschutzverband von *, * Linz, Mozartstraße * Österreichischer Verband Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text: Dieser Konkurs ist ein HAUPTKONKURS gem. Art. * Abs. * EuInsVO Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. Juni *
    • 22.05.2009 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: GRUND & IMMO GMBH Hamerlingstraße * * Linz FN *f Immobilienentwicklung Masseverwalter: Dr. Thomas Zeitler Rechtsanwalt Huemerstraße * * Linz Tel.: *-*-*, Fax: *-*-* E-Mail: insolvenz@bzp.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband, * Linz, Humboldtstraße * Kreditschutzverband von *, * Linz, Mozartstraße * Österreichischer Verband Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text: Dieser Konkurs ist ein HAUPTKONKURS gem. Art. * Abs. * EuInsVO Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Juni * Text: Zur Information für die Gläubiger im gegenständlichen Konkursverfahren wird nachstehende Mitteilung des Masseverwalters veröffentlicht: (Dritte) MITTEILUNG des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen der GRUND & IMMO GMBH Linz, am *.*.* Sehr geehrte Damen und Herren ! *. Ich vertrete als Masseverwalter die Rechtsansicht, dass die Ansprüche aus der Anleihe "Corporate Bond - GRUND & IMMO" nachrangig sind. Dies bedeutet, dass solche Ansprüche als Konkursforderungen erst dann Berücksichtigung finden, wenn die Forderungen der (nicht nachrangigen anderen) Konkursgläubiger befriedigt wurden. Punkt *. der Anleihebedingungen ("Rang der Verbindlichkeiten") sieht nämlich ausdrücklich die Nachrangigkeit der Ansprüche aus der Anleihe "Corporate Bond - GRUND & IMMO" - unabhängig vom Monat der Zeichnung und Laufzeit - gegenüber den Forderungen der anderen Gläubiger der GRUND & IMMO GmbH (Konkursforderungen) vor. Die Nachrangigkeit betrifft sowohl den Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals als auch auf Zahlung der vereinbarten Zinsen. Damit ist meines Erachtens zivilrechtlich rechtswirksam die Nachrangigkeit der Forderung vereinbart worden. *. Die Konkursordnung (§ *a Abs. * KO) sieht für die Berücksichtigung von nachrangigen Forderungen im Konkurs ein spezielles Verfahren vor: "Die nachrangigen Forderungen sind wie Konkursforderungen durchzusetzen. Sie sind jedoch nur anzumelden, wenn das Konkursgericht besonders zur Anmeldung dieser Forderungen auffordert. Das Konkursgericht hat eine solche Aufforderung zu erlassen, sobald zu erwarten ist, dass es zu einer - wenn auch nur teilweisen - Befriedigung nachrangiger Forderungen kommen wird. Die besondere Aufforderung ist öffentlich bekannt zu machen und den Gläubigern, die nachrangige Forderungen haben und deren Anschrift bekannt ist, zuzustellen. Bei der Anmeldung solcher Forderungen ist auf den Nachrang hinzuweisen. Die Rechte der Konkursgläubiger werden durch die Befugnisse der Gläubiger mit nachrangigen Forderungen nicht berührt." *. Entsprechend meiner ersten Mitteilung vom *.*.* müssen Konkursforderungen bis *.*.* angemeldet werden, damit sie bei der Prüfungstagsatzung am *.*.* beim Landesgericht Linz geprüft werden können. "GEPRÜFT WERDEN KÖNNEN" bedeutet, dass ich als Masseverwalter zu einer angemeldeten Forderung die Erklärung abgeben muß, ob sie (ganz oder teilweise) zu Recht besteht oder nicht. *. Wird jedoch eine nachrangige Forderung angemeldet, wird diese von mir bestritten und sie müßten - wenn sie gegen mich keine Prüfungsklage gem. § * KO anstrengen, die Forderung noch einmal - entsprechend dem oben in § *a KO beschriebenen Verfahren - anzumelden. Dies ist unnötige Mühe und mit überflüssigem Papieraufwand verbunden. *. Ich habe daher mit den Gläubigerschutzverbänden AKV, KSV und ÖVC folgende Vorgehensweise abgestimmt und ersuche sie, sich dieser Vorgehensweise anzuschließen: Sie melden ihre Forderung vorerst, also zur Prüfungstagsatzung am *.*.*, nicht an. Nach der Prüfungstagsatzung habe ich als Masseverwalter den Überblick, welche (nicht nachrangigen) Gläubiger zu befriedigen sind und es wird dann eine erste Einschätzung möglich sein, ob nachrangige Gläubiger überhaupt zum Zuge kommen können oder ob die Masse dazu nicht ausreichen wird. Wenn - wie dies im oben zitierten § *a Abs. * KO geregelt ist - "zu erwarten ist, dass es zu einer - wenn auch nur teilweisen - Befriedigung nachrangiger Forderungen kommen wird", dann wird das Konkursgericht eine besondere Aufforderung zur Anmeldung in der oben beschriebenen Form veröffentlichen. Die Veröffentlichung wird zumindest auch im Internet unter www.edikte.justiz.gv.at (GRUND & IMMO GMBH, Geschäftszahl * S */*v - Landesgericht Linz) erfolgen. Dies ist soweit auch mit dem Konkursgericht abgestimmt. Ich empfehle ihnen daher, wenn sie Internetzugang haben, ab *.*.* unter www.edikte.justiz.gv.at nachzusehen, ob eine derartige Veröffentlichung erfolgt ist. Erst dann nämlich, wenn einer derartige Aufforderung des Konkursgerichtes ergangen ist, sollten sie ihre Forderung anmelden. Dann (nur dann !) kann sie als nachrangige Forderung berücksichtigt werden. Gläubigerschutzverbände: AKV Alpenländischer Kreditorenverband, * Linz, Humboldtstraße * Tel *-* * *, linz@akveuropa.at KSV Kreditschutzverband von *, * Linz, Mozartstraße * Tel *-*- *, Insolvenz.linz@ksv.at ÖVC Österreichischer Verband Creditreform, * Linz, Huemerstraße * Tel *-*, creditreform@linz.creditreform.at Dr. Thomas Zeitler Masseverwalter Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. November * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text: "Hiermit erlässt das Landesgericht Linz als Insolvenzgericht die Aufforderung, dass Insolvenzgläubiger, die nachrangige Insolvenzforderungen haben, diese im Insolvenzverfahren * S */*v anmelden, weil zu erwarten ist, dass es zu einer - wenn auch nur teilweisen - Befriedigung nachrangiger Forderungen kommen wird. Die Forderungsanmeldungen haben einen ausdrücklichen Hinweis darauf zu enthalten, dass es sich bei der angemeldeten Insolvenzforderung um eine nachrangige Insolvenzforderung handelt. Die Anmeldefrist endet am *.*.* . Die nachträgliche Prüfungstagsatzung findet am *.*.*, *.* Uhr, Landesgericht Linz, Saal *, statt. Die Rechte der Insolvenzgläubiger werden durch die Befugnisse der Gläubiger mit nachrangigen Forderungen nicht berührt." Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. April * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von * %. Die Quote für nachrangige Insolvenzgläubiger beträgt *,* %. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Quote für Insolvenzgläubiger * %; Quote für nachrangige Insolvenzgläubiger *,* %. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Text: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von * %. Die Quote für nachrangige Insolvenzgläubiger beträgt *,* %. Beschluss vom *. Mai *
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