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  • Eduard Oberndorfer Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (in Liquidation) - Negrellistr. 38, 4600, Wels, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
26464v
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Negrellistr. 38
4600
Wels
Negrellistr. 38, 4600, Wels AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
Mit firma gelöscht durch VNR
Gericht
Landesgericht Wels
Ehemalige Namen
Eduard Oberndorfer Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG
Identnummer
30953

Eduard Oberndorfer Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (in Liquidation) Firmenbeschreibung

Eduard Oberndorfer Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (in Liquidation) ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 26464 v. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Eduard Oberndorfer Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG (in Liquidation) hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Eduard Oberndorfer Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Negrellistr. 38 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 20.01.2004 Veränderung
    •   LG Wels, * S */*p   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*p   In Ediktsdatei übernommen am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: Oberndorfer Eduard Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Negrellistr.* * Wels FN * v Masseverwalter: Chalupsky Ernst Dr. Rechtsanwalt Bauernstraße * * Wels Tel.*/*;FAX */*-* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Unternehmen: Die Wiedereröffnung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluß vom *.*.* ,ON. * Mit *.*.* wurde das gemeinschuldnerische Unternehmen endgültig stillgelegt. (ON. *) Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Erdgeschoß, Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in dieen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* % ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Februar * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Schlussverteilungstagsatzung Der am *.*.* vorgelegte Schlussverteilungsentwurf, GZ * S */*p-*, wird nicht genehmigt, weil nach Vorlage des Verteilungsentwurfes eine Forderungsbestreitung zurückgezogen werden musste und daher der Verteilungsentwurf nicht der Feststellungslage entspricht. Der Masseverwalter hat nun einen neuen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Zur Verhandlung über allfällige Erinnerungen gegen diesen Schlussverteilungsentwurf wird eine Tagsatzung auf den *.*.* , *.* Uhr, bei diesem Gericht, in der Karl Loy Straße *,*. Stock,Saal *, anberaumt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *, * % ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. April * Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.   Beschluss vom *. Mai *      
    • 20.01.2004 Veränderung
      •   LG Wels, * S */*p   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*p   In Ediktsdatei übernommen am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: Oberndorfer Eduard Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Negrellistr.* * Wels FN * v Masseverwalter: Chalupsky Ernst Dr. Rechtsanwalt Bauernstraße * * Wels Tel.*/*;FAX */*-* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Unternehmen: Die Wiedereröffnung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluß vom *.*.* ,ON. * Mit *.*.* wurde das gemeinschuldnerische Unternehmen endgültig stillgelegt. (ON. *) Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Erdgeschoß, Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in dieen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* % ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Februar * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Schlussverteilungstagsatzung Der am *.*.* vorgelegte Schlussverteilungsentwurf, GZ * S */*p-*, wird nicht genehmigt, weil nach Vorlage des Verteilungsentwurfes eine Forderungsbestreitung zurückgezogen werden musste und daher der Verteilungsentwurf nicht der Feststellungslage entspricht. Der Masseverwalter hat nun einen neuen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Zur Verhandlung über allfällige Erinnerungen gegen diesen Schlussverteilungsentwurf wird eine Tagsatzung auf den *.*.* , *.* Uhr, bei diesem Gericht, in der Karl Loy Straße *,*. Stock,Saal *, anberaumt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *, * % ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. April * Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. April *      
    • 20.01.2004 Veränderung
      •   LG Wels, * S */*p   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*p   In Ediktsdatei übernommen am *. Dezember * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: Oberndorfer Eduard Strumpffabriken Gesellschaft m.b.H. & Co. KG Negrellistr.* * Wels FN * v Masseverwalter: Chalupsky Ernst Dr. Rechtsanwalt Bauernstraße * * Wels Tel.*/*;FAX */*-* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Unternehmen: Die Wiedereröffnung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluß vom *.*.* ,ON. * Mit *.*.* wurde das gemeinschuldnerische Unternehmen endgültig stillgelegt. (ON. *) Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Erdgeschoß, Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Ort: Saal * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masseverwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in dieen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* % ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. Februar * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * Schlussverteilungstagsatzung Der am *.*.* vorgelegte Schlussverteilungsentwurf, GZ * S */*p-*, wird nicht genehmigt, weil nach Vorlage des Verteilungsentwurfes eine Forderungsbestreitung zurückgezogen werden musste und daher der Verteilungsentwurf nicht der Feststellungslage entspricht. Der Masseverwalter hat nun einen neuen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Zur Verhandlung über allfällige Erinnerungen gegen diesen Schlussverteilungsentwurf wird eine Tagsatzung auf den *.*.* , *.* Uhr, bei diesem Gericht, in der Karl Loy Straße *,*. Stock,Saal *, anberaumt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Verteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *, * % ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. April * Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. April *   Bekannt gemacht am *. Mai * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben.   Beschluss vom *. April *      
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