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  • Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, - Wagau 4, 4644, Scharnstein, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
26095a
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Wagau 4
4644
Scharnstein
Wagau 4, 4644, Scharnstein AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelkaufmann

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wels
Ehemalige Namen
Hermann Mahringer, Transporte und Kohlen

Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, Firmenbeschreibung

Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, ist eine in Österreich als Einzelkaufmann registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 26095 a. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe, hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Hermann Mahringer, Transporte und Kohlen ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Wagau 4 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 31.10.2002 Veränderung
    •   LG Wels, * S */*y   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*y   Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Mahringer Hermine,geb. *.*.* ,Inh. d.Firma Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe,Inh.Hermine Mahringer * Scharnstein,Wagau * FN * a Masseverwalter: Eybl Günther Mag. Rechtsanwalt Rathausplatz * * Gmunden Tel.*/*-*,FAX */*-* E-MAIL: kanzlei-eybl@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,Saal * im *.Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird festgestellt, dass das bereits geschlossene Unternehmen der Gemeinschuldnerin geschlossen bleibt (§ * a Abs * KO).   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,*.Stock,Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Be- mängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Text: Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Schlussverteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* %ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten - zusätzlich zu der vom Masseverwalter nach Massgabe des Verteilungsentwurfes zu verteilenden Quote - ein *,*%ige Quote, zahlbar binnen * Tagen nach Annahme des Zahlungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäss § * Abs. * KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zahlungsplans. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Zahlungsplan-Erfüllung gilt § * Abs. * und * KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Nichtigkeit des Zahungsplans: ======================== Die Forderungen der während des Konkurses allenfalls nicht voll befriedigten Massegläubiger sind bis *.*.* zu bezahlen bzw. sicherzustellen. Zahlt der Schuldner die Masseforderungen nicht innerhalb dieser Frist, ist der Zahlungsplan nichtig (§ * KO).   Beschluss vom *. Februar *      
    • 31.10.2002 Veränderung
      •   LG Wels, * S */*y   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*y   Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Mahringer Hermine,geb. *.*.* ,Inh. d.Firma Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe,Inh.Hermine Mahringer * Scharnstein,Wagau * FN * a Masseverwalter: Eybl Günther Mag. Rechtsanwalt Rathausplatz * * Gmunden Tel.*/*-*,FAX */*-* E-MAIL: kanzlei-eybl@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,Saal * im *.Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird festgestellt, dass das bereits geschlossene Unternehmen der Gemeinschuldnerin geschlossen bleibt (§ * a Abs * KO).   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,*.Stock,Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Be- mängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Text: Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Schlussverteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* %ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten - zusätzlich zu der vom Masseverwalter nach Massgabe des Verteilungsentwurfes zu verteilenden Quote - ein *,*%ige Quote, zahlbar binnen * Tagen nach Annahme des Zahlungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäss § * Abs. * KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zahlungsplans. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Zahlungsplan-Erfüllung gilt § * Abs. * und * KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Nichtigkeit des Zahungsplans: ======================== Die Forderungen der während des Konkurses allenfalls nicht voll befriedigten Massegläubiger sind bis *.*.* zu bezahlen bzw. sicherzustellen. Zahlt der Schuldner die Masseforderungen nicht innerhalb dieser Frist, ist der Zahlungsplan nichtig (§ * KO).   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. März * Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am *.*.* angenommenen Zahlungsplans aufgehoben.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. März * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Ende der Zahlungsfrist: *.*.*   Beschluss vom * *. März *      
    • 31.10.2002 Veränderung
      •   LG Wels, * S */*y   *.*.* *:*         LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*y   Bekannt gemacht am *. Oktober * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Mahringer Hermine,geb. *.*.* ,Inh. d.Firma Hermann Mahringer Transporte und Brennstoffe,Inh.Hermine Mahringer * Scharnstein,Wagau * FN * a Masseverwalter: Eybl Günther Mag. Rechtsanwalt Rathausplatz * * Gmunden Tel.*/*-*,FAX */*-* E-MAIL: kanzlei-eybl@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,Saal * im *.Stock Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Über Antrag des Masseverwalters wird festgestellt, dass das bereits geschlossene Unternehmen der Gemeinschuldnerin geschlossen bleibt (§ * a Abs * KO).   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: Landesgericht Wels,Karl Loy Straße *,*.Stock,Saal * nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Schlussverteilungstagsatzung Zahlungsplantagsatzung Abschöpfungsverfahrenstagsatzung Die Konkursgläubiger und der Gemeinschuldner können in die vom Masse- verwalter gelegte Schlussrechnung Einsicht nehmen und allfällige Be- mängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen Der Masseverwalter hat einen Schlussverteilungsentwurf vorgelegt. Den Konkursgläubigern und dem Gemeinschuldner steht es frei, in diesen Text: Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen ihre Erinnerungen anzubringen. Wesentlicher Inhalt des Schlussverteilungsentwurfes: An die Konkursgläubiger wird eine Quote von *,* %ausgeschüttet.   Beschluss vom *. Dezember *   Bekannt gemacht am *. Jänner * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. Jänner *   Bekannt gemacht am *. Februar * Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zahlungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten - zusätzlich zu der vom Masseverwalter nach Massgabe des Verteilungsentwurfes zu verteilenden Quote - ein *,*%ige Quote, zahlbar binnen * Tagen nach Annahme des Zahlungsplans, nicht aber vor Rechtskraft der Konkursaufhebung. Sicherheitsleistung gemäss § * Abs. * KO: Die Ausschüttung der Quote an die Konkursgläubiger, die ihre Forderungen angemeldet haben, erfolgt durch den Masseverwalter nach konkursrechtlichen Grundsätzen und nach Massgabe dieses Zahlungsplans. Im Falle des Verzuges des Schuldners bei der Zahlungsplan-Erfüllung gilt § * Abs. * und * KO mit der Massgabe, dass die in der an den Schuldner zu richtenden schriftlichen Mahnung, die eingeschrieben zu erfolgen hat, einzuräumende Nachfrist * (vier) Wochen beträgt. Nichtigkeit des Zahungsplans: ======================== Die Forderungen der während des Konkurses allenfalls nicht voll befriedigten Massegläubiger sind bis *.*.* zu bezahlen bzw. sicherzustellen. Zahlt der Schuldner die Masseforderungen nicht innerhalb dieser Frist, ist der Zahlungsplan nichtig (§ * KO).   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. März * Aufhebung: Der Konkurs wird nach rechtskräftiger Bestätigung des am *.*.* angenommenen Zahlungsplans aufgehoben.   Beschluss vom *. März *      
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