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  • PANTARAI Mitter & Rudigier OG - Kleinboden 64, 6263, Fügen, AUT, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
223630v
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Kleinboden 64
6263
Fügen
AUT
Kleinboden 64, 6263, Fügen, AUT AT

Management

Prokuristen
Vazlav Fryba (PROKURIST/IN)

Firmendetails

Geschäftszweig
Offene Gesellschaft
Gründungsdatum
17.06.2002
Alter der Firma
2002-06-17 21 Jahre
Tätigkeit
Zusammenbau von Kletterwänden, Handel

Eigentumsverhältnisse

Anteilseigner
Thomas Mitter (UNBESCHRÄNKT HAFTENDE/R GESELLSCHAFTER/IN) An-der-Lan-Straße 28 d 6020 Innsbruck AUT
Franz Rudigier (UNBESCHRÄNKT HAFTENDE/R GESELLSCHAFTER/IN) Kleinboden 64 6263 Fügen AUT

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Innsbruck
Ehemalige Namen
PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG
Identnummer
5555418

PANTARAI Mitter & Rudigier OG Firmenbeschreibung

PANTARAI Mitter & Rudigier OG ist eine in Österreich als Offene Gesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 223630 v. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 17.06.2002 registriert. PANTARAI Mitter & Rudigier OG hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG ausgeführt. Die eingetragene Tätigkeit ist Zusammenbau von Kletterwänden, Handel. und 1 Prokuristen.Die Firma kann schriftlich über Kleinboden 64 erreicht werden.
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2002-06-17 21 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 20.06.2006 Veränderung
    •   LG Innsbruck, * S */*x           LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*x   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG Kleinboden * * Fügen FN *v Masseverwalter: Dr. Stephan Kasseroler Rechtsanwalt Lieberstrasse * * Innsbruck Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: office@kasseroler.at Beteiligter: Dr. Stefan Geiler Gemeinschuldnervertreter Maria-Theresien-Strasse *-* * Innsbruck Tel.: */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Gemäß § * a Abs. * KO.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. *.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, anderenfalls sicherzustellen. *.) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar in * gleichen Teilquoten zu je * %, die erste Teilquote innerhalb von * Monaten, die weitere Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. *.) Die gesetzliche Nachfrist beträgt * Tage. Bei Zahlung der Ausgleichsquote in Raten ist ein Verzug erst dann anzunehmen, wenn eine seit mindestens * Wochen fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer mindestens *tägigen Nachfrist nicht bezahlt wurde. *.) Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Gemeinschuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen den Gesellschaftern der Gemeinschulderin gegenüber den Gläubigern im Sinne des § * Abs. * KO zu Gute. *.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei denn, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Der Zwangsausgleich wurde mit dem folgenden Inhalt mit den erforderlichen Mehrheiten am *.*.* vor dem Landesgericht Innsbruck angenommen: Die Konkursgläubiger erhalten * % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von * Monaten ab Annahme, die Auszahlung erfolgt durch den Masseverwalter, das Finanzierungserfordernis binnen * Tagen ist auf das Massekonto einzuzahlen, Abgabe der Rückstellungserklärung ON *, ON *, wobei der Gemeinschuldnervertreter diese Rückstellungserklärung legt.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § * KO.   Beschluss vom *. November *      
    • 20.06.2006 Veränderung
      •   LG Innsbruck, * S */*x           LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*x   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG Kleinboden * * Fügen FN *v Masseverwalter: Dr. Stephan Kasseroler Rechtsanwalt Lieberstrasse * * Innsbruck Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: office@kasseroler.at Beteiligter: Dr. Stefan Geiler Gemeinschuldnervertreter Maria-Theresien-Strasse *-* * Innsbruck Tel.: */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Gemäß § * a Abs. * KO.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. *.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, anderenfalls sicherzustellen. *.) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar in * gleichen Teilquoten zu je * %, die erste Teilquote innerhalb von * Monaten, die weitere Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. *.) Die gesetzliche Nachfrist beträgt * Tage. Bei Zahlung der Ausgleichsquote in Raten ist ein Verzug erst dann anzunehmen, wenn eine seit mindestens * Wochen fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer mindestens *tägigen Nachfrist nicht bezahlt wurde. *.) Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Gemeinschuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen den Gesellschaftern der Gemeinschulderin gegenüber den Gläubigern im Sinne des § * Abs. * KO zu Gute. *.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei denn, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. November * Text: Der Zwangsausgleich wurde mit dem folgenden Inhalt mit den erforderlichen Mehrheiten am *.*.* vor dem Landesgericht Innsbruck angenommen: Die Konkursgläubiger erhalten * % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von * Monaten ab Annahme, die Auszahlung erfolgt durch den Masseverwalter, das Finanzierungserfordernis binnen * Tagen ist auf das Massekonto einzuzahlen, Abgabe der Rückstellungserklärung ON *, ON *, wobei der Gemeinschuldnervertreter diese Rückstellungserklärung legt.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. November * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § * KO.   Beschluss vom *. November *   Bekannt gemacht am *. Dezember * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Gemäß § * KO. Bestätigung: Der am *.*.* angenommene Zwangsausgleich wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt: Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar innerhalb von * Monaten ab Annahme des Zwangsausgleichsvorschlages. Die Auszahlung erfolgt durch den Masseverwalter. Das Finanzierungserfordernis binnen * Tagen ist auf das Massekonto einzuzahlen. Es hat die Abgabe der Rückstellungserklärung zu erfolgen, wobei der Gemeinschuldnervertreter diese Rückstellungserklärung legt   Beschluss vom *. Dezember *      
    • 20.06.2006 Veränderung
      •   LG Innsbruck, * S */*x           LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*x   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *v Schuldner: PANTARAI Kerschdorfer, Mitter & Rudigier OHG Kleinboden * * Fügen FN *v Masseverwalter: Dr. Stephan Kasseroler Rechtsanwalt Lieberstrasse * * Innsbruck Tel.: */*, Fax: */* E-Mail: office@kasseroler.at Beteiligter: Dr. Stefan Geiler Gemeinschuldnervertreter Maria-Theresien-Strasse *-* * Innsbruck Tel.: */* Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Dabei handelt es sich um ein Hauptverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. August * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Gemäß § * a Abs. * KO.   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal *, Neubau, *. Stock beim Landesgericht Innsbruck, Maximilianstrasse *, * Innsbruck Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Zwangsausgleichstagsatzung Wesentlicher Inhalt des Zwangsausgleichsvorschlags: *.) Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger werden durch den Ausgleich nicht berührt. *.) Die Massegläubiger werden voll befriedigt. Ihre Forderungen sind, soweit sie festgestellt sind, zu bezahlen, anderenfalls sicherzustellen. *.) Die Konkursgläubiger erhalten insgesamt * % ihrer Forderungen zahlbar in * gleichen Teilquoten zu je * %, die erste Teilquote innerhalb von * Monaten, die weitere Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme des Ausgleichsvorschlages. *.) Die gesetzliche Nachfrist beträgt * Tage. Bei Zahlung der Ausgleichsquote in Raten ist ein Verzug erst dann anzunehmen, wenn eine seit mindestens * Wochen fällige Verbindlichkeit trotz Einräumung einer mindestens *tägigen Nachfrist nicht bezahlt wurde. *.) Die Rechte der Konkursgläubiger gegen Bürgen oder Mitschuldner der Gemeinschuldnerin sowie gegen Rückgriffsverpflichtete werden durch den Zwangsausgleich nicht beschränkt. Die Rechtswirkungen des Zwangsausgleiches kommen den Gesellschaftern der Gemeinschulderin gegenüber den Gläubigern im Sinne des § * Abs. * KO zu Gute. *.) Beträge, die auf bestrittene Forderungen entfallen, sind in demselben Ausmaß und unter den gleichen Bedingungen, die für die Bezahlung unbestrittener Forderungen festgesetzt sind, sicherzustellen, wenn die Frist zur Anbringung der Klage noch offen ist oder wenn die Klage bis zur Zwangsausgleichstagsatzung eingebracht worden ist. Der sichergestellte Betrag wird frei, wenn der Gläubiger nicht innerhalb der vom Konkursgericht bestimmten Frist wegen der bestrittenen Forderung die Klage eingebracht oder das bereits anhängige Verfahren wieder aufgenommen hat. Bei Bezahlung der letzten Teilquote einer Wechselforderung ist das Akzept auszufolgen, es sei denn, es trägt die Unterschrift einer dritten, wechselrechtlich mithaftenden Person. In diesem Fall hat der Gläubiger die Unterschrift des Schuldners zu streichen und das Erlöschen seiner Haftung auf dem Wechsel zu vermerken.   Beschluss vom *. September *      
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