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  • Montagetechnik Mandl KEG - Zehendhofstraße 33, 9500, Villach, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
204205b
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Zehendhofstraße 33
9500
Villach
Zehendhofstraße 33, 9500, Villach AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
2001

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Klagenfurt

Montagetechnik Mandl KEG Firmenbeschreibung

Montagetechnik Mandl KEG ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 204205 b. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2001 registriert. Die Firma kann schriftlich über Zehendhofstraße 33 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 23.03.2021 Löschung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *b wurde aus dem Firmenbuch gelöscht. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Löschung am *-*-* eingetragen.
    • 12.06.2003 Veränderung
      •   LG Klagenfurt, * S */*h   *.*.* *:*         LG Klagenfurt (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: Montagetechnik Mandl KEG Villacherstraße * * Feistritz a.d. Drau FN * b Masseverwalter: Dr.Peter Patterer Rechtsanwalt Moritschstraße * * Villach Tel.:*/* Fax.:* E-MAIL: office@denzel-patterer.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: VHS */II Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. August * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: VHS *II Zwangsausgleichstagsatzung nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. September * Text: B e s c h l u s s : In der am *.*.* stattgefundenen Zwangsausgleichstagsatzung ver- besserte der Gemeinschuldner den Zwangsausgleichsvorschlag dahingehend daß die Konkursgläubiger eine Quote von *% erhalten,und zwar *% zahl bar binnen * Tagen nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Be- stätigung des Zwangsausgleiches durch den Masseverwalter, wobei dieses Quotenerfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Zwangs- ausgleiches binnen * Tagen nach Annahme auf das Massekonto erlegt wird; die restlichen *% sind zahlbar binnen * Jahr nach Annahme des Zwangsaugleiches. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: VHS */II Zwangsausgleichstagsatzung Erstreckung der Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. September * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: B e s c h l u s s : *) In der Konkurssache wird das Verwertungsverfahren eingeleitet. Der Masseverwalter wird ersucht, das vorhandene Vermögen ehest möglich zu verwerten und darüber bis zum *.*.* zu berichten. *) Die für den *. Oktober * anberaumte Zwangsausgleichs- tagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung findet n i c h t statt.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. Februar * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem Ergebnis des Verteilungsentwurfes werden die Massegläubiger der *. Gruppe teilweise befriedigt, während auf die Konkursgläubiger keine Quote enfällt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Ort: VHS */II Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. März * Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Danach werden die Masseforderungen der *. Gruppe zur Gänze befriedigt. Auf die Masseforderungen der *. Gruppe (Verfahrenskosten) entfällt eine Quote von ca. *,*%. Auf die weiteren Massegläubiger und auf die Konkursgläubiger entfällt keine Quote. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. März * Aufhebung: Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. April * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig.   Beschluss vom *. April *      
    • 12.06.2003 Veränderung
      •   LG Klagenfurt, * S */*h   *.*.* *:*         LG Klagenfurt (*), Aktenzeichen * S */*h   Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: Montagetechnik Mandl KEG Villacherstraße * * Feistritz a.d. Drau FN * b Masseverwalter: Dr.Peter Patterer Rechtsanwalt Moritschstraße * * Villach Tel.:*/* Fax.:* E-MAIL: office@denzel-patterer.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: VHS */II Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Juni *   Bekannt gemacht am *. Juli * Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt.   Beschluss vom *. Juli *   Bekannt gemacht am *. August * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: VHS *II Zwangsausgleichstagsatzung nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. August *   Bekannt gemacht am *. September * Text: B e s c h l u s s : In der am *.*.* stattgefundenen Zwangsausgleichstagsatzung ver- besserte der Gemeinschuldner den Zwangsausgleichsvorschlag dahingehend daß die Konkursgläubiger eine Quote von *% erhalten,und zwar *% zahl bar binnen * Tagen nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Be- stätigung des Zwangsausgleiches durch den Masseverwalter, wobei dieses Quotenerfordernis bei sonstiger Versagung der Bestätigung des Zwangs- ausgleiches binnen * Tagen nach Annahme auf das Massekonto erlegt wird; die restlichen *% sind zahlbar binnen * Jahr nach Annahme des Zwangsaugleiches. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *:* Uhr Ort: VHS */II Zwangsausgleichstagsatzung Erstreckung der Zwangsausgleichstagsatzung   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. September * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet.   Beschluss vom *. September *   Bekannt gemacht am *. Oktober * Text: B e s c h l u s s : *) In der Konkurssache wird das Verwertungsverfahren eingeleitet. Der Masseverwalter wird ersucht, das vorhandene Vermögen ehest möglich zu verwerten und darüber bis zum *.*.* zu berichten. *) Die für den *. Oktober * anberaumte Zwangsausgleichs- tagsatzung und nachträgliche Prüfungstagsatzung findet n i c h t statt.   Beschluss vom *. Oktober *   Bekannt gemacht am *. Februar * Konkursmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Nach dem Ergebnis des Verteilungsentwurfes werden die Massegläubiger der *. Gruppe teilweise befriedigt, während auf die Konkursgläubiger keine Quote enfällt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Ort: VHS */II Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung nachträgliche Prüfungstagsatzung   Beschluss vom *. Februar *   Bekannt gemacht am *. März * Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Danach werden die Masseforderungen der *. Gruppe zur Gänze befriedigt. Auf die Masseforderungen der *. Gruppe (Verfahrenskosten) entfällt eine Quote von ca. *,*%. Auf die weiteren Massegläubiger und auf die Konkursgläubiger entfällt keine Quote. Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt.   Beschluss vom *. März *   Bekannt gemacht am *. März * Aufhebung: Der Konkurs wird mangels Kostendeckung aufgehoben.   Beschluss vom *. März *      
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