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  • GS Weihnachtsbaum-Plantagen GmbH. - Heiligenkreuz im Lafnitztal 31, 7561, Heiligenkreuz im Lafnitztal, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
110712m
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Heiligenkreuz im Lafnitztal 31
7561
Heiligenkreuz im Lafnitztal
Heiligenkreuz im Lafnitztal 31, 7561, Heiligenkreuz im Lafnitztal AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1994

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Eisenstadt
Telefon
0664 213 52 14

GS Weihnachtsbaum-Plantagen GmbH. Firmenbeschreibung

GS Weihnachtsbaum-Plantagen GmbH. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 110712 m. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1994 registriert. Die Firma kann schriftlich über Heiligenkreuz Im Lafnitztal 31 telefonisch über 0664 213 52 14 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 29.11.2018 Löschung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *m wurde aus dem Firmenbuch gelöscht. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Löschung am *-*-* eingetragen.
    • 03.03.2015 Veränderung
      •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren *m Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: GS Weihnachtsbaum-Plantagen GmbH. Heiligenkreuz im Lafnitztal * * Heiligenkreuz im Lafnitztal FN *m Masseverwalter: Mag. Werner DAX Rechtsanwalt Rusterstraße */Stiege */*.Stock * Eisenstadt Tel.: */*-*, Fax: */* E-Mail: guessing@daxundpartner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * voraussichtl. Ende: *.* Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. März *
    • 03.03.2015 Veränderung
      •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren *m Bekannt gemacht am *. März * Firmenbuchnummer: FN *m Schuldner: GS Weihnachtsbaum-Plantagen GmbH. Heiligenkreuz im Lafnitztal * * Heiligenkreuz im Lafnitztal FN *m Masseverwalter: Mag. Werner DAX Rechtsanwalt Rusterstraße */Stiege */*.Stock * Eisenstadt Tel.: */*-*, Fax: */* E-Mail: guessing@daxundpartner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * voraussichtl. Ende: *.* Uhr Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. Mai * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Festgestellt wird, dass das Unternehmen geschlossen ist und geschlossen bleibt. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. September * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * vE. *.* Uhr Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text: Gemäß § * Abs. * Satz * IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der *.*.* versäumt hat, dem Insolvenzverwalter, Euro *,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur *,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § * Abs. * IO sind Forderungen, die später als * Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Beschluss vom *. September *
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