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  • Nissen Bickhoff Carstensen GmbH - Colonnaden 5, 20354 Hamburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB93452 HAMBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Colonnaden 5
20354 Hamburg
Colonnaden 5, 20354 Hamburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
13.04.2005
Gelöscht am:
2008-05-02

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Hamburg

Nissen Bickhoff Carstensen GmbH Firmenbeschreibung

Nissen Bickhoff Carstensen GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB93452 HAMBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 13.04.2005 registriert. Die Firma kann schriftlich über Colonnaden 5 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 05.05.2008 Veränderung
    • Nissen Bickhoff Carstensen GmbH, Hamburg (Colonnaden *, * Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der Nissen Bickhoff Carstensen GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA *) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register des übernehmenden Rechtsträgers am *.*.* wirksam geworden. Der mit dem übernehmenden Rechtsträger - früher firmierend unter Nissen Carstensen Communication Consulting GmbH & Co. KG am *.*.* abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist mit Eintragung der Verschmelzung beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Vertragsbeendigung in das Handelsregister nach § * HGB als bekannt gemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen * Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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