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  • G. Lange Transporte GmbH - Dorfstraße 95 c, 17139 Faulenrost, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB6947 NEUBRANDENBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Dorfstraße 95 c, 17139 Faulenrost
Dorfstraße 95 c, 17139 Faulenrost DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
02.09.2008

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Neubrandenburg

G. Lange Transporte GmbH Firmenbeschreibung

G. Lange Transporte GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB6947 NEUBRANDENBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 02.09.2008 registriert. Die Firma kann schriftlich über Dorfstraße 95 C, 17139 Faulenrost erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: G. Lange Transporte Gmbh - Dorfstraße 95 c, 17139 Faulenrost, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 15.01.2019 Veränderung
    • HRB *: G. Lange Transporte GmbH, Faulenrost, Dorfstraße * c, * Faulenrost. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * und mit ihr die Sitzverlegung nach Stavenhagen beschlossen. neuer Sitz: Stavenhagen. Geschäftsanschrift: Ivenackerstraße *, * Stavenhagen.
    • 12.08.2011 Veränderung
      • G. Lange Transporte GmbH, Faulenrost, Dorfstraße * c, * Faulenrost. Geschäftsanschrift: Dorfstraße * c, * Faulenrost. Geschäftsführer: Lange, Gunnar, Geesthacht, **.*.*, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Reimann, Andrea, geb. Beckmann, Geesthacht, **.*.*.
    • 05.09.2008 Veränderung
      • G. Lange Transporte GmbH, Faulenrost (Dorfstraße * a, * Faulenrost). Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am *.*.* wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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