• DE
  • ServoTech GmbH - Bahnweg 62, 74595 Langenburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB690573 ULM
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Bahnweg 62, 74595 Langenburg
Bahnweg 62, 74595 Langenburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
30.05.2005

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
100.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Ulm
Ehemalige Namen
ServoTech Validation GmbH

ServoTech GmbH Firmenbeschreibung

ServoTech GmbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB690573 ULM. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 30.05.2005 registriert. ServoTech GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen ServoTech Validation GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Bahnweg 62, 74595 Langenburg erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 28.08.2014 Löschung
    • HRB *:ServoTech GmbH, Langenburg, Bahnweg *, * Langenburg.Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ServoTech Beteiligungs GmbH", Langenburg (Amtsgericht Ulm HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 26.06.2013 Veränderung
      • ServoTech GmbH, Langenburg, Bahnweg *, * Langenburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Haag, Markus, Bad Mergentheim, **.*.*.
    • 03.05.2011 Veränderung
      • ServoTech Validation GmbH, Langenburg, Bahnweg *, * Langenburg. Die Gesellschafterversammlung vom *.*.* hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * Ziff. * (Firma) beschlossen. Die Gesellschafterversammlungen vom *.*.* und *.*.* haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § * (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom *.*.* zum Zwecke der Verschmelzung mit "ServoTech Consult GmbH", Langenburg (Amtsgericht Ulm HRB *) und "ServoTech Documentation GmbH", Langenburg (Amtsgericht Ulm HRB *) um *.*,* EUR auf *.*,* EUR erhöht. Firma geändert; nun: ServoTech GmbH. Stammkapital nun: *.*,* EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kaske, Lothar, Gerabronn, **.*.*, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haag, Markus, Bad Mergentheim, **.*.*. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) sind aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* mit Nachtrag vom *.*.* und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom *.*.* und *.*.* die Gesellschaften mit beschränkter Haftung "ServoTech Consult GmbH", Langenburg (Amtsgericht Ulm HRB *) und "ServoTech Documentation GmbH", Langenburg (Amtsgericht Ulm HRB *) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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