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GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH - Kirchplatz 4, 04425 Taucha, Deutschland
Firmenprofil
- Handelsregisternummer
- HRB17715 LEIPZIG
- Firmenstatus
- GELÖSCHT
- Land
- Deutschland
- Protokollierter Sitz
- Kirchplatz 4
- 04425 Taucha Kirchplatz 4, 04425 Taucha DE
Firmendetails
- Geschäftszweig
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Gründungsdatum
- 27.03.2001
Eigentumsverhältnisse
- Anteilskapital
- 197.900,00 EUR
Landes-Besonderheiten
- Zusätzliche Statusdetails
- aktuell
- Gericht
- DE/Leipzig
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GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH Firmenbeschreibung
- GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB17715 LEIPZIG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 27.03.2001 registriert. Die Firma kann schriftlich über Kirchplatz 4 erreicht werden.
Jetzt sichern GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH HandelsregisterauszugListe der GesellschafterGesellschaftsvertragJahresabschlussChronologischer Auszug
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
- 29.06.2021 Veränderung
- HRB *: GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH, Taucha, Kirchplatz *, D-* Taucha. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der IBV Immobilienbetreuungs- und Verwaltungsgesellschaft Taucha mbH mit dem Sitz in Taucha (Amtsgericht Leipzig HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am *.*.* in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Abs. * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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GVT Gesellschaft zur Verwaltung der Beteiligungsunternehmen der Stadt Taucha mbH
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Handelsregisterauszug
Amtlicher Nachweis der Existenz des Unternehmens
Liste der Gesellschafter
Angaben zu den Eigentumsverhältnissen
Gesellschaftsvertrag
Gründungsdokumente
Jahresabschluss
Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr
Chronologischer Auszug
Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen