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  • SPX Flow Technology Warendorf GmbH - Freckenhorster Straße 52 a, 48231 Warendorf, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB13412 MÜNSTER
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Freckenhorster Straße 52 a
48231 Warendorf
Freckenhorster Straße 52 a, 48231 Warendorf DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
14.09.2011
Gelöscht am:
2018-04-11

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
-
-
Gericht
DE/Münster
Ehemalige Namen
E&E Process Engineering GmbH
Webseite
www.eunde-verfahrenstechnik.de
E-Mail-Adresse
[email protected]
Telefon
02581/636010
Telefax
02581/6360120

SPX Flow Technology Warendorf GmbH Firmenbeschreibung

www.eunde-verfahrenstechnik.de erreicht werden.
Mehr Information

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Sie befinden sich hier: Spx Flow Technology Warendorf Gmbh - Freckenhorster Straße 52 a, 48231 Warendorf, Deutschland

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 11.04.2018 Löschung
    • HRB *: SPX Flow Technology Warendorf GmbH, Warendorf, Freckenhorster Straße * a, * Warendorf. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden SPX U.L.M. GmbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 16.03.2018 Berichtigung
      • HRB *: SPX Flow Technology Warendorf GmbH, Warendorf, Freckenhorster Straße * a, * Warendorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom *.*.* und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom *.*.* mit der SPX U.L.M. GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HR B *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 16.03.2018 Veränderung
      • Verschmelzung: SPX U.L.M. GmbH
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    Angaben zu den Eigentumsverhältnissen

    Gesellschaftsvertrag

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    Gründungsdokumente

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    Finanzdaten zum letzten Berichtsjahr

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    Vollständige Aufzeichnung der eintragungsfähigen Änderungen

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